Seit dem 20. Juli 2025 ist die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU endgültig Geschichte.
Die Plattform sollte eigentlich eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bieten – besonders im E-Commerce.
Doch ihre Nutzung blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Für Unternehmen in der EU bedeutet das nun: Eine rechtliche Pflicht entfällt. Gleichzeitig sind aber auch konkrete Maßnahmen erforderlich, um keine Abmahnrisiken einzugehen.
In diesem Artikel erfährst du, was hinter der Abschaltung steckt, welche Pflichten wegfallen und wie du deine Website und rechtlichen Texte jetzt anpassen solltest.
Bitte beachte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung ersetzt. Für alle juristischen Fragen solltest du einen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Was war die OS-Plattform der EU?
Die EU hatte die OS-Plattform 2016 auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 eingeführt. Ziel war es, eine zentrale Online-Anlaufstelle zu schaffen, über die Verbraucher Streitigkeiten mit Onlinehändlern europaweit klären können – schnell, unkompliziert und ohne Gang vor Gericht.
Über ein zentrales Beschwerdeformular konnten Streitfälle eingereicht werden, die dann an nationale Schlichtungsstellen weitergeleitet werden sollten. Die Nutzung war kostenlos, sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen.
In der Praxis wurde die Plattform jedoch kaum genutzt. Obwohl jährlich hunderttausende Verbraucher auf die Seite klickten, landeten im EU-weiten Durchschnitt weniger als 200 Beschwerden pro Jahr tatsächlich in einer aktiven Schlichtung. Viele Verfahren verliefen im Sande, oft mangelte es an der Mitwirkungspflicht beider Seiten oder der Weiterleitung an eine zuständige nationale Stelle.
Kritiker bemängelten zudem die mangelnde Nutzerfreundlichkeit und technische Hürden. Das Ziel einer grenzüberschreitenden Verbraucherplattform wurde klar verfehlt.
Diese Änderungen betreffen deine Website
Mit der Abschaltung der Plattform entfällt für Unternehmer die Pflicht, auf sie zu verlinken oder darüber zu informieren. Bisher war die Verlinkung zur OS-Plattform für nahezu alle Betreiber von Onlinepräsenzen verpflichtend – auch, wenn man selbst gar keine außergerichtliche Streitbeilegung angeboten hat.
Diese Vorschrift galt insbesondere für:
In vielen Impressen war deshalb standardmäßig ein Satz wie dieser zu finden:
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/“
Ab sofort ist dieser Hinweis nicht mehr erforderlich – und sollte auch aktiv entfernt werden. Denn was früher eine Pflicht war, könnte jetzt als wettbewerbswidrig angesehen werden:
Verweise auf eine nicht mehr existierende Plattform gelten möglicherweise als irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts (§ 5 UWG). Das kann abgemahnt werden – selbst wenn der Verweis gut gemeint ist.
Zusätzlich solltest du auch deine AGB, Datenschutzerklärung und automatisierte E-Mail-Footer überprüfen. Viele dieser Texte enthalten standardisierte Bausteine mit Hinweisen auf die OS-Plattform. Auch diese sollten entfernt oder angepasst werden.
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Checkliste: Was du jetzt tun solltest, um rechtssicher zu bleiben
Auch wenn eine Pflicht entfällt – Untätigkeit kann rechtliche Folgen haben. Daher solltest du spätestens jetzt aktiv werden.
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die du als Unternehmen umsetzen solltest:
Suche nach Textstellen, in denen auf die OS-Plattform verwiesen wird. Entferne diese Passagen oder ersetze sie durch einen neutralen Satz.
Falls in deiner Datenschutzerklärung auf die OS-Plattform Bezug genommen wurde, sollte dieser Abschnitt entfernt oder entsprechend angepasst werden.
Viele Unternehmen haben Hinweise zur Streitbeilegung in automatisierte Signaturen oder Bestellbestätigungen eingebunden. Diese müssen ebenfalls überarbeitet werden.
Wenn du auf Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Etsy verkaufst, prüfe auch dort dein Verkäuferprofil. Einige Plattformen verlangen eigene Angaben zur Streitbeilegung. Kläre hier, ob eine Aktualisierung notwendig ist.
Falls du selbst einmal über die OS-Plattform an einem Verfahren beteiligt warst, solltest du deine Daten vor dem Abschalten gesichert haben. Seit dem 20. Juli 2025 sind sämtliche Inhalte der Plattform gelöscht.
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Ausblick auf neue Streitbeilegungsmechanismen
Auch wenn die OS-Plattform abgeschaltet wurde – das Thema außergerichtliche Streitbeilegung bleibt auf der Agenda. Die EU plant, die bisherigen Regelungen durch ein neues digitales Tool zu ersetzen. Dieses soll benutzerfreundlicher, effizienter und transparenter sein, sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen.
Parallel wird an einer Reform der ADR-Richtlinie gearbeitet, die ebenfalls bessere Rahmenbedingungen für alternative Schlichtungsverfahren schaffen soll.
Dazu könnten z. B. nationale Online-Stellen, KI-gestützte Tools oder ein neues EU-weites Portal gehören. Ein genaues Startdatum steht allerdings noch nicht fest.
Fazit: Weniger Pflicht, aber nicht weniger Verantwortung
Die Abschaltung der EU-OS-Plattform bedeutet für viele Unternehmen eine kleine Entlastung: Ein rechtlicher Hinweis weniger, ein Link weniger im Footer, eine klarere Datenschutzerklärung.
Doch aus Sicht der Rechtskonformität ist die Pflicht zur Anpassung der Texte nicht zu unterschätzen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Abmahnungen – und signalisiert Kunden womöglich, dass die eigene Website nicht gepflegt oder aktuell ist.
Frequently Asked Questions
Fragen & Antworten zum Thema OS Plattform:
Die OS-Plattform (kurz für Online-Streitbeilegungsplattform) war ein Onlineportal der Europäischen Kommission, das Verbraucher und Unternehmen bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten helfen sollte – insbesondere im Onlinehandel.
Ja. Seit dem 20. Juli 2025 ist die Plattform dauerhaft offline. Ein Verweis auf die nicht mehr existierende Seite gilt als veraltet und potenziell irreführend – und kann daher abgemahnt werden.
Du solltest alle Verlinkungen in Impressum, AGB, Footer und E-Mail-Signaturen entfernen.
Das kann riskant sein. Ein veralteter Link zur OS-Plattform könnte als wettbewerbswidrig eingestuft werden – weil du damit Informationen vorgibst, die nicht mehr korrekt sind.
Das kann insbesondere in stark umkämpften Märkten zu Abmahnungen führen.
Alle Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen – also auch Dienstleister mit Online-Buchung oder Angebotsanfrage – waren zur OS-Verlinkung verpflichtet. Die Abschaltung betrifft daher nicht nur Shops, sondern auch viele Dienstleister-Websites.
Aktuell nicht. Die EU plant ein neues, digital verbessertes System für alternative Streitbeilegung, doch es gibt noch keinen konkreten Starttermin. Bis dahin entfällt die Pflicht zur Verlinkung.
Bestehen bleibt allerdings die allgemeine Informationspflicht nach dem VSBG, sofern sie auf dein Unternehmen zutrifft.