Hast du schon darüber nachgedacht, ob deine Website für alle Nutzer zugänglich ist?
Barrierefreiheit betrifft nicht nur physische Umgebungen wie absenkbare Busse und Rampen an Treppen, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle im digitalen Raum.
Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 stehen Unternehmen in Deutschland und der EU vor der Herausforderung, ihre Online-Präsenz barrierefrei zu gestalten.
In diesem umfassenden Artikel erklären wir dir, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz genau beinhaltet, für welche Unternehmen es gilt und wie du deine Website im Content-Management-System wie zum Beispiel WordPress barrierefrei gestalten kannst. Außerdem zeigen wir dir, welche Konsequenzen drohen, wenn du die Vorgaben nicht einhältst.
Bitte beachte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung ersetzt. Für alle juristischen Fragen solltest du einen Rechtsbeistand hinzuziehen.
Kein Problem! Mit Loyamo hast du einen erfahrenen Partner an deiner Seite, der dich Schritt für Schritt unterstützt. Wir verfügen über eine umfassende Checkliste, mit der wir individuell überprüfen, welche spezifischen Maßnahmen für dein Unternehmen erforderlich sind.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Gesetz, das auf der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, dem sogenannten European Accessibility Act (EAA), basiert. Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu stärken.
Konkret verpflichtet das BFSG Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote wie Websites, Apps und andere elektronische Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Damit sollen Hürden abgebaut werden, die Menschen mit Einschränkungen bislang davon abgehalten haben, diese Angebote gleichberechtigt zu nutzen.
Das BFSG löst die bisher geltende Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ab, die lediglich für öffentliche Stellen wie Behörden und staatlich finanzierte Websites galt. Mit dem neuen Gesetz werden nun auch private Unternehmen in die Pflicht genommen.
Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde am 16. Juli 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestaltet haben.
Für bereits bestehende Produkte und Dienstleistungen gelten Übergangsfristen bis Mitte 2030.
Neue Angebote müssen jedoch spätestens ab dem 28. Juni 2025 die Barrierefreiheitsstandards erfüllen.
Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft in erster Linie Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Dazu zählen insbesondere:
- Onlineshops und E-Commerce-Anbieter
- Websites mit Kontaktformularen, Terminbuchungen oder anderen interaktiven Elementen
- Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Hersteller von Hardwaresystemen wie Computern, Tablets, Smartphones oder Geldautomaten
- Anbieter von Personenbeförderungsdiensten mit digitalen Buchungsplattformen
Ausgenommen vom BFSG sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro.
Gelten die Anforderungen auch im B2B-Bereich?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt hauptsächlich für den B2C-Bereich, also für Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen direkt an Endverbraucher anbieten.
Dienstleistungen und Produkte, die ausschließlich für andere Unternehmen (B2B) bereitgestellt werden und nicht für Endverbraucher zugänglich sind, fallen nicht unter die Anforderungen des BFSG. Das bedeutet, dass Unternehmen im reinen B2B-Bereich von den Regelungen des BFSG ausgenommen sind.
Was bedeutet Barrierefreiheit für Websites?
Laut den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 müssen Websites vier zentrale Prinzipien erfüllen, um als barrierefrei zu gelten.
Diese Prinzipien gewährleisten, dass alle Benutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, auf die Inhalte zugreifen und mit ihnen interagieren können.
Informationen und Bedienelemente müssen für alle Nutzer, auch mit Sehbehinderung, zugänglich sein. Dazu gehören beispielsweise Alternativtexte für Bilder und gut lesbarer Kontrast.
Die Website muss voll und ganz über die Tastatur steuerbar sein, ohne dass Nutzer auf eine Maus angewiesen sind. Auch zeitliche Begrenzungen für Interaktionen müssen berücksichtigt werden.
Inhalte und Funktionen der Website müssen für alle Besucher leicht nachvollziehbar sein. Dazu zählen eine einfache Sprache, klare Strukturen und eindeutige Beschriftungen.
Die Website muss mit einer Vielzahl unterschiedlicher Endgeräte und Hilfsmittel wie Screenreader und Voice Search kompatibel sein, auch in Zukunft.
Welche Folgen hat die Nichteinhaltung des BFSG?
Unternehmen, die die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes nicht erfüllen, müssen mit empfindlichen Konsequenzen rechnen:
- Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden können anordnen, dass die nicht-barrierefreie Website oder Dienstleistung eingestellt wird.
- Verstöße gegen das BFSG können als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, die mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können.
- Betroffene Nutzer oder Verbraucherschutzverbände können Unternehmen abmahnen und auf Unterlassung verklagen.
- Mitbewerber können wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen, wenn die fehlende Barrierefreiheit als unlauterer Wettbewerb gewertet wird.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit im digitalen Bereich und in der Suchmaschinenoptimierung ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung:
- Inklusion und Teilhabe: Rund 10% der Deutschen leben mit einer Behinderung. Barrierefreie Websites ermöglichen ihnen den gleichberechtigten Zugang zu Produkten, Dienstleistungen und Informationen.
- Wachsende Zielgruppe: Mit dem demografischen Wandel nimmt der Anteil älterer Menschen stetig zu. Viele von ihnen haben altersbedingte Einschränkungen, von denen Barrierefreiheit profitiert.
- Bessere Nutzererfahrung: Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wie einfache Bedienung und klare Strukturen und Voice Search kommen allen Websitebesuchern zugute und verbessern die User Experience.
- Wettbewerbsvorteile: Barrierefreie Websites schneiden in Suchmaschinen-Rankings besser ab und können die Conversion-Rate erhöhen. So heben sie sich von Mitbewerbern ab.
- Rechtliche Konformität: Ab 2025 ist die Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die die Vorgaben nicht erfüllen, riskieren hohe Strafen.
Wie kann Loyamo deine Website barrierefrei machen?
Als Experten für digitales Marketing unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Websites und digitalen Angebote rechtzeitig an die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes anzupassen.
Unser Leistungsportfolio umfasst:
- Barrierefreie Websitegestaltung: Wir optimieren deine Website gemäß den WCAG-Richtlinien, sodass sie für Menschen mit Behinderungen nutzbar ist.
- Technische Überprüfung: Unsere Experten führen einen umfassenden Accessibility-Check durch, um Schwachstellen zu identifizieren und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.
- Beratung und Konzeption: Wir entwickeln gemeinsam mit dir eine maßgeschneiderte Strategie zur Umsetzung der Barrierefreiheit, die deinen individuellen Bedürfnissen entspricht.
- Implementierung und Schulung: Unser Team setzt die Optimierungsmaßnahmen um und schult deine Mitarbeiter, damit die Barrierefreiheit langfristig erhalten bleibt.
Fazit: Barrierefreie Websiteoptimierung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu Produkten, Dienstleistungen und Informationen im Internet zu ermöglichen.
Betroffen sind vor allem Onlineshops, Websites mit interaktiven Elementen sowie Hersteller von Hardware und Anbieter von Personenbeförderungsdiensten. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Vorgaben ausgenommen.
Um als barrierefrei zu gelten, müssen Websites die Prinzipien der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit erfüllen. Unternehmen, die die Barrierefreiheitsstandards nicht einhalten, riskieren hohe Strafen, Abmahnungen und sogar den Betriebsausschluss ihrer Website.
Loyamo unterstützt dich dabei, deine digitale Präsenz rechtzeitig an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen.
Frequently Asked Questions
Das BFSG deckt eine Vielzahl von Bereichen ab, darunter:
- Öffentliche Verkehrsmittel und Verkehrsinfrastrukturen
- Digitale Dienstleistungen und Websites
- Produkte wie Geldautomaten, Zahlungsterminals und Selbstbedienungskioske
- Dienstleistungen im Finanzsektor, einschließlich Online-Banking
- E-Books und andere digitale Inhalte
Das BFSG betrifft sowohl öffentliche als auch private Akteure. Dazu gehören:
- Öffentliche Verwaltungen und Institutionen
- Unternehmen, die Dienstleistungen und Produkte anbieten, die unter das Gesetz fallen
- Betreiber von Verkehrsmitteln und Verkehrsinfrastrukturen
Die Fristen zur Umsetzung der Anforderungen des BFSG variieren je nach Bereich und spezifischen Regelungen. In der Regel müssen die betroffenen Akteure innerhalb von mehreren Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes die notwendigen Anpassungen vornehmen. Detaillierte Informationen zu den genauen Fristen sind im Gesetzestext festgelegt und können je nach Bereich unterschiedlich sein. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die spezifischen Fristen zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu planen.
Bei Nichteinhaltung der Vorgaben des BFSG können verschiedene Konsequenzen drohen, darunter:
- Bußgelder und andere rechtliche Sanktionen
- Verpflichtung zur Nachbesserung und Beseitigung der Barrieren
- Mögliche Klagen von Betroffenen, die aufgrund mangelnder Barrierefreiheit benachteiligt wurden