Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und damit die gesetzliche Verpflichtung, digitale Produkte und Services barrierefrei zugänglich zu machen.
📌Das bedeutet: Websites, Apps und digitale Services müssen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit visuellen, motorischen oder kognitiven Einschränkungen problemlos nutzbar sind.
Wichtig: Wer die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, muss mit Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen rechnen.
❗Betroffen vom BFSG sind unter anderem Anbieter von:
– E-Commerce & Online-Shops
– Online-Banking & Telekommunikation
– Digitalen Serviceportalen & Terminvergaben
– Mobilitäts- und Ticketbuchungssystemen
📌 Kleinstunternehmen <10 Mitarbeitende & <2 Mio. € Umsatz sind ausgenommen – aber Nutzerfreundlichkeit ist trotzdem Pflicht!
Was verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkret?
✅ Verständliche Texte & klar strukturierte Inhalte.
✅ Alt-Texte für Bilder & Untertitel für Videos.
✅ Vollständige Bedienung per Tastatur.
✅ Ausreichende Kontraste und skalierbare Schriftgrößen.
✅ Logische Navigation & konsistentes Design.
✅ Kompatibilität mit Screenreadern und anderen Hilfstechnologien.
✅ Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit.
🔧 Technische Grundlage: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Stufe AA
Auch wir haben in den letzten Monaten zahlreiche Kunden und Kundinnen begleitet – von der Analyse über die Optimierung bis zur barrierefreien Umsetzung.
👉 Du willst prüfen, ob deine Website wirklich barrierefrei ist? – Dann melde dich gerne bei uns!